Anpassung der KfW-Förderbedingungen ab 01.01.2020

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher sind Produkt­änderungen in Kraft getreten.

  • Seit 24.01.2020: Die Tilgungszuschüsse haben sich erhöht.
  • Seit 01.01.2020: Die Förderung für einige Heizungsarten ist entfallen.

 

Nähere Informationen unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/